Im Falle von Erkrankungen, Sonderurlaub, Fort- und Weiterbildung, Schulfahrten, Schullandheimaufenthalten u. a. kann es notwendig werden, eine Vertretung zu organisieren.
Bei kurzfristigem Ausfall von Lehrkräften sind folgende Maßnahmen in Kraft zu setzen:
- Auflösung von Doppelbesetzungen
- Mehrarbeit/ flexibler Unterrichtseinsatz von Teilzeitkräften
- Beaufsichtigung durch eine geeignete Person
- Einsatz von Vertretungslehrkräften (Päd. Mitarbeiter)
- Zusammenlegung oder Aufteilung einer Klasse
Bei langfristigem Ausfall von Lehrkräften greifen folgende Maßnahmen:
- Stundenplanänderungen
- Einsatz von Vertretungslehrkräften (Päd. Mitarbeiter)
- Einsatz von Feuerwehr- oder Springerlehrkräften
- Abordnung von anderen Schulen
Sofern möglich, ist der Unterricht in Absprache und mit Unterstützung der zu vertretenden Lehrkraft zu planen und durchzuführen.